Vollmacht / Verfügung Widerruf

Der Vollmachtgeber hat das Recht, die erteilte Vollmacht bzw. Verfügung (z.B. Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung) jederzeit und formlos zu widerrufen. Vorausgesetzt ist, dass er zum Zeitpunkt des Widerrufs geschäftsfähig ist.

  •   Widerrufserklärung

    Die Widerrufserklärung erfolgt gegenüber dem Bevollmächtigten. In der Regel wird der Widerruf auch demjenigen angezeigt, demgegenüber die Vollmacht gilt (z.B. Bank).

    Expertenrat

    Verlangen Sie bei Vollmachtswiderruf die Vollmachtsurkunde vom Bevollmächtigten zurück.

    Nach dem Tod des Vollmachtgebers geht sein Widerrufsrecht auf die Erben über.

    Bei einer Erbengemeinschaft widerruft jeder Miterbe die Vollmacht nur für sich persönlich. Für die anderen Miterben gilt die Vollmacht fort. In diesem Fall muss der Bevollmächtigte die Vollmacht nicht an den widerrufenden Miterben zurückgeben, sondern er muss sie lediglich zur Eintragung eines Widerrufsvermerks vorlegen.

  • Unwiderrufliche Vollmacht

    Will der Vollmachtgeber die erteilte Vollmacht über seinen Tod hinaus erhalten, kann er sie unwiderruflich erteilen. Die Unwiderruflichkeit muss sich auf die Ausführung eines konkreten Geschäftsvorgangs beziehen. Soweit sie jedoch als unwiderrufliche Generalvollmacht ausgestattet ist, ist sie sittenwidrig und damit nichtig.

    Dem Vollmachtgeber bleibt lediglich die Möglichkeit, die Vollmacht durch die Aufnahme einer Strafklausel im Rahmen seines Testaments oder Erbvertrags vor dem Widerruf der Erben abzusichern. Die Strafklausel kann folgenden Inhalt haben:

    Auflage: Der Vollmachtgeber bedenkt den Erben mit der Auflage, die erteilte Vollmacht nicht zu widerrufen. Die Durchsetzung der Auflage wird einem Testamentsvollstrecker übertragen.

    Bedingung: Der Vollmachtgeber setzt den Erben unter der Bedingung ein, dass er die Vollmacht nicht widerruft. Darüber hinaus verpflichtet er den widerrufenden Erben mit einem Vermächtnis gegenüber einem Dritter.

    Aus wichtigem Grund ist jede Vollmacht widerruflich.