Bankvollmacht Problem

Vorsorgevollmacht

Die Vorsorgevollmacht deckt neben zahlreichen anderen Bereichen in der Regel auch die Vermögenssorge ab, z.B. die Verfügung über Grundstücke und Bankkonten.

In der Praxis ist die Vorlage der Vorsorgevollmacht nicht unproblematisch. Insbesondere Banken bezeichnen die Vorsorgevollmacht oft als nicht ausreichend. Vielmehr verlangen sie meist eine hausinterne Bankvollmacht.

Trägt die Vorsorgevollmacht wenigstens den Stempel nebst Unterschrift vom Hausarzt oder der Betreuungsstelle, wird sie gegebenenfalls durch die Bank akzeptiert.

Unsere Leistungen als Rechtsanwälte und Steuerberater
Erfahren Sie mehr über unsere Leistungen oder kontaktieren Sie uns für ein persönliches Beratungsgespräch über das Kontaktformular am Ende dieser Seite.

  • Bankvollmacht

    Wer sichergehen will, dass der Bevollmächtigte im Ernstfall keine Probleme mit der Bank bekommt, sollte sich vorab erkundigen, ob die Bank die Vorsorgevollmacht akzeptiert. Falls nicht, sollte der Vollmachtgeber zusätzlich eine Bankvollmacht ausstellen, am besten persönlich in der Bankfiliale.

    Der Vollmachtgeber kann die Bankvollmacht entweder beschränkt oder unbeschränkt erteilen. Eine unbeschränkte Kontovollmacht berechtigt den Bevollmächtigten uneingeschränkt auf das Konto zuzugreifen. Um Missbrauch zu vermeiden, kann die Bankvollmacht dahingehend beschränkt werden, dass der Bevollmächtigte nur einen maximalen Geldbetrag abheben darf.

Wir beraten Sie gerne persönlich
Haben Sie Fragen zum Thema Erbrecht und unsere Leistungen, wenden Sie sich mit Ihrer Anfrage bitte vertrauensvoll an die Kanzlei Voegele in Berlin:

Rechtsanwälte Voegele
Fasanenstr. 37, 10719 Berlin
Tel: +49 (0)30 38 37 79 26
Tel: +49 (0)30 31 98 15 01 11
Fax: +49 (0)30 38 37 79 28
E-Mail: kanzlei@voegele-rechtsanwaelte.de

Kontaktformular für Ihre Anfrage

Schreiben Sie uns eine Nachricht, wir rufen Sie gerne zurück.






    Ich bin damit einverstanden, dass meine Telefonnummer zur Kontaktaufnahme genutzt werden darf. Weitere Informationen entnehmen Sie der Datenschutzerklärung.

    Bekannt aus folgenden Medien:
    Tagesspiegel
    Berliner Zeitung
    Spiegel Online
    Unsere Mitgliedschaften:
    Anwaltverein
    RAK Berlin
    LEXIS Rechtsanwälte